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Psychotherapie

Um eine Psychotherapie über die Krankenkasse zu beantragen, müssen Sie zunächst bei einem Psychotherapeuten  ihrer Wahl eine Sprechstunde besuchen. Dort bekommen Sie erste Informationen, ob die Krankheit unter der Sie leiden,  durch eine Therapie behandelt werden kann. Es werden Ihnen  die psychotherapeutischen Verfahren erklärt und eine erste Diagnosestellung erfolgt. Über den Besuch der Sprechstunde erhalten Sie eine Bestätigung, die die „Eintrittskarte“ für die probatorischen Sitzungen  darstellt.
Nach dem Besuch der Sprechstunde können Sie sich bei demselben oder einem  Anderen Therapeuten  zu sogenannten probatorischen Sitzungen anmelden. Diese finden bis zu vier Mal statt, und dienen dazu, festzustellen, ob sich Klient und Therapeut verstehen, eine Zusammenarbeit möglich ist. Sie können auch bei mehreren Therapeuten jeweils bis zu vier probatorische Sitzungen nutzen.
Bei gegenseitiger Sympathie kann dann  eine Therapie  bei der Krankenkasse beantragt werden.

Esther Menke